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Lenkhilfe für behinderte Autofahrer – im engeren Sinne

 

Der Begriff Lenkhilfe ist im engen Sprachgebrauch eine am Lenkrad angebrachte Lenkhilfe in Form eines Drehknopf, Dreizack oder Lenkradgabel. Die Lenkhilfe dient in der Regel einem körperbehinderten Menschen dazu, den Lenkvorgang für ihn zu vereinfachen. Besonders bei Finger-, Hand- oder Armeinschränkungen wie Lähmung, Amputation oder geringer Kraft ist eine Lenkhilfe ein einfaches Werkzeug um die Steuerung eines PKW zu vereinfachen. Zusatzinfo: Die Lenkhilfe findet nicht nur bei behinderten Menschen ihren Einsatz, sondern ist auch weit verbreitet bei Arbeitsfahrzeugen.

Lenkhilfe für behinderte Autofahrer – im weiteren Sinne
Im weiteren Sprachgebrauch möchten wir als Lenkhilfen auch weitere Behindertenumbauten am Auto anführen, die die Lenkung des Fahrzeugs ermöglichen. So bezeichnen wir nach unserem Verständnis auch eine besonders leichte (modifizierte) Servolenkung oder eine Linear-Hebel-Lenkung als Lenkhilfe, den letztendlich dient es dem behinderten Autofahrer eine Lenkung für ihn zu vereinfachen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Als weitere Lenkhilfen führen wir die Fusslenkung, aber auch die Lenksäulenverlängerung an.

Lenkhilfe nachrüsten
Je nach Art der Lenkhilfe kann sie in unterschiedlichen Fahrzeugen nachgerüstet werden. Ein Drehknopf (auch bezeichnet als Lenkradknauf, Lenkknauf, Lenkradknopf, Drehknauf) eine Lenkgabel bzw. Drehgabel oder ein Dreizack (auch bezeichnet als Tetragabel) kann eigentlich in jedem Fahrzeug nachgerüstet werden. Um die Lenkhilfe nachrüsten zu lassen, wird in der Regel ein Fachbetrieb aufgesucht. Der bringt die Lenkhilfe direkt am Lenkrad an. Darum sind diese Arten von Lenkhilfen auch in jedem Auto einfach und schnell zum Nachrüsten. Etwas schwieriger kann eine Nachrüstung für Lenkhilfen sein, die einen größeren Umbau am Behindertenfahrzeug notwendig machen, z. B. der Einbau einer Fusslenkung oder eine Linear-Hebel-Lenkung. In diesem Fall sollten Sie unbedingt vorher einen Fachbetrieb aufsuchen um abzuklären ob in das gewünschte Auto diese Lenkhilfe eingebaut werden kann.

Abnehmbare Lenkhilfe und Vorschriften
Bei Lenkhilfen ist zu beachten, dass nur Personen, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, eine Lenkhilfe verwenden dürfen. Daher muss eine Lenkhilfe abnehmbar bzw. wegzuklappen sein, wenn das Fahrzeug von einer nichtbehinderten Person gefahren wird. Diese Vorschriften werden von einer entsprechenden TÜV-Richtlinie festgelegt. Nach Einbau der Lenkhilfe ist es notwendig, dass das umgebaute Fahrzeug beim TÜV bzw. der Dekra vorgeführt wird. Das dort erhaltene Gutachten muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit die Lenkhilfe in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

Finanzielle Hilfen für eine Lenkhilfe
Körperbehinderte Autofahrer, die eine Lenkhilfe benötigen, können über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Unterstützung beantragen. Mehr dazu lesen Sie bitte in unserem Artikel Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

Unser Tipp für den Kauf einer Lenkhilfe
Es gibt unterschiedlichste Arten von Lenkhilfen. Bevor Sie sich für eine Lenkhilfe entscheiden, sollten Sie verschiedene Lenkhilfen testen. Bei vielen Fachbetrieben zum Behindertenumbau gibt es Ausstellungsfahrzeug, an denen die Lenkhilfe getestet werden kann. Der Fachbetrieb wird Sie sicherlich auch ausführlich dazu beraten.

Fachbetriebe zum Einbau einer Lenkhilfe
In unserem Bereich Fachbetriebe für den Behindertenumbau haben wir deutschlandweite alle Werkstätten für den behindertengerechten Autoumbau aufgeführt. Dort können Sie einfach nach Ihrer Postleitzahl selektieren und Sie finden sicherlich einen Betrieb zum behindertengerechten Autoumbau ganz in Ihrer Nähe. Falls keiner in Ihrer Nähe aufgeführt sein sollte, dann schreiben Sie uns doch eine kurze Email an info@behindertengerechter-autoumbau.de Wir suchen dann ganz gezielt nach dem nächsten Fachbetrieb in Ihrer Nähen und stellen den Kontakt her.