Behindertenrabatt beim Neuwagenkauf – Voraussetzungen
Für viele Menschen mit einem Handicap ist es schwierig, den Alltag problemlos zu meistern. In vielen Situationen stoßen sie schnell an ihre körperlichen Grenzen. Das Autofahren mit einem passenden Behindertenfahrzeug erleichtert den Alltag und spart viel Zeit. Manche Schwerbehinderte lassen ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen. Andere kaufen gleich einen Neuwagen, der auf sie individuell zugeschnitten ist. Für körperlich behinderte Personen gibt es viele Rabatte bei einem Neuwagenkauf. Dabei dürfen die Betroffenen jedoch einige Dinge nicht außer Acht lassen. Bei bestimmten Herstellern kann man sogar bis zu ein paar Tausend Euro sparen, wenn man den Schwerbehindertenrabatt nutzt.
Eine Voraussetzung für einen solchen Rabatt ist der Neuwagen. Denn für Gebrauchtwagen gibt es keine Sondernachlässe für körperlich behinderte Menschen. Da muss man oft tief in die Tasche greifen, wenn man sich einen Gebrauchtwagen kauft. Nur wenn Sie entscheiden, einen Neuwagen zu kaufen, können Sie von einem Neuwagen-Rabatt Gebrauch machen.
Behindertenrabatt bei verschiedenen spielautomaten
Es funktioniert folgendermaßen: der Hersteller (Audi, VW, BMW etc.) gibt dem Autohändler grünes Licht für Behindertenrabatte bei einem Neuwagenkauf. Dabei hat jeder Hersteller seine eigenen Voraussetzungen und Regeln, wann man den Rabatt bekommt. Die Hersteller bieten unterschiedliche Rabatte an und setzen einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) voraus.
Der GdB wird vom Versorgungsamt von 20 bis 100 eingestuft. Viele Hersteller gewähren Rabatte bei einem GdB von mindestens 50 – ab dann gilt eine Person als schwerbehindert.
Die Hersteller gewähren den Autohändlern mal mehr, mal weniger Spielraum, was den Preis und den Rabatt angeht. Es ist also von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da lohnt es sich, die Rabatte zu vergleichen.
Bei einem Neuwagenkauf muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden und muss ein Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung), „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (Hilflosigkeit) oder „B“ (Begleitperson) enthalten, um Rabatte nutzen zu können. In seltenen Fällen gewähren Autohändler Rabatte auch bei geringem Grad der Behinderung.
Das letzte Wort hat der Autohändler, also lohnt es sich, nicht nur zu vergleichen, sondern auch zu verhandeln.
Aktuelle Behindertenrabatte
Über die aktuellen Rabatte können Sie sich bei dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., unter www.bbab.de informieren. Dort finden Sie die Behinderten-Rabatte nach Marken übersichtlich aufgelistet.
Wenn eine körperlich behinderte Person einen Neuwagen kauft, muss diese ihren Schwerbehindertenausweis vorzeigen können. Der Schwerbehindertenausweis enthält wichtige Informationen zum Grad der Behinderung und ein Merkzeichen (siehe oben). Außerdem muss der Wagen auf die behinderte Person zugelassen werden, um Anspruch auf den Behindertenrabatt zu haben.
Wie bereits erwähnt kann man bis zu ein paar Tausend Euro sparen, wenn man einen Neuwagen kauft und den Behindertenrabatt nutzt. Aber vorher unbedingt die Rabatte vergleichen und den Mut aufbringen, zu verhandeln. Es kann sich lohnen.
Behindertengerechter Autoumbau
Viele Autobesitzer benötigen nach dem Autokauf noch einen behindertengerechten Umbau des Autos. Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten des Umbaus und eine Liste von Fachbetrieben für den Umbau:
Informationen behindertengerechter Autoumbau:
Fachbetriebe zum behindertengerechten Autoumbau in Deutschland:
- PLZ-Gebiet 0 (z. B. Leipzig, Dresden, Cottbus, Jena)
- PLZ-Gebiet 1 (z. B. Berlin, Potsdam, Brandenburg)
- PLZ-Gebiet 2 (z. B. Hamburg, Lübeck, Kiel)
- PLZ-Gebiet 3 (z. B. Hannover, Kassel, Gießen)
- PLZ-Gebiet 4 (z. B. Düsseldorf, Dortmund, Bochum)
- PLZ-Gebiet 5 (z. B. Köln, Mainz, Leverkusen)
- PLZ-Gebiet 6 (z. B. Darmstadt, Mannheim, Offenbach)
- PLZ-Gebiet 7 (z. B. Stuttgart, Karlsruhe, Göppingen)
- PLZ-Gebiet 8 (z. B. München, Landshut, Rosenheim)
- PLZ-Gebiet 9 (z. B. Nürnberg, Regensburg, Passau)